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Tariflohnabrechnung

Allgemeinverbindliche Tarifverträge fehlerfrei umgesetzt – angepasst an Ihr Bundesland.

Branchen in der Übersicht

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt es auch außerhalb des Baugewerbes.  
Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen nach dem für Sie geltenden Tarifvertrag. Häufig sind Tarifverträge u.a. in folgenden Branchen:

Hotel- und Gaststättengewerbe

Sichere Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten und variablen Zuschlägen (Nacht, Sonntag, Feiertag).

Metall und Elektrogewerbe

Präzise Umsetzung von ERA-Eingruppierungen, Zusatzgeldern und komplexen Arbeitszeitkonten.

Gebäudereinigung

Rechtssichere Handhabung von Branchenmindestlöhnen, Objektzuschlägen und wechselnden Einsatzorten.

Arztpraxen

Maßgeschneiderte Lohnabrechnung für Arztpraxen nach dem aktuellen MFA-Gehaltstarifvertrag.

Textilhersteller

Maßgeschneiderte Abrechnung individueller Haustarife, Schichtzulagen und Leistungsprämien.

Vereine

Für gemeinnützige Organisationen: Rechtssichere Einbindung von Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterfreibeträgen.

Regionale Unterschiede bei Tarifverträgen

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten teilweise nur in einzelnen Bundesländern bzw. unterscheiden sich die Regelungen in den Bundesländern. Wir prüfen, ob für Sie ein verbindlicher Tarifvertrag gilt und setzen diesen in der Lohnabrechnung um.

Ihre Vorteile

Absolut rechtssicher
Wir überwachen aktuelle Tarifverträge und sichern die fehlerfreie Einhaltung von Mindestlöhnen, Sonderzahlungen und Fristen.

Dynamische Anpassung
Ändern sich Tarife, Entgelte oder rechtliche Vorgaben, passen wir Ihre Abrechnungsstrukturen automatisch im Hintergrund an.

Kalkulierbarer Aufwand
Keine versteckten Kosten bei Tarifwechseln oder Neueinstufungen. Sie profitieren von einer transparenten und planbaren Abrechnungsgebühr.

Weniger Aufwand

Sparen Sie sich die aufwendige Einarbeitung in Spezialtarife – übergeben Sie die Komplexität einfach an unsere Experten.

Noch Fragen? Hier finden Sie die passenden Antworten.
  • Ja, wir unterstützen Sie auch bei der Registrierung Ihres Unternehmens, z.B. bei der Sozialversicherung.

  • Ja, wir benötigen nur einen Zugang zu Ihrem System. Wir passen uns an Ihr Unternehmen an.

  • Die erfassten Lohndaten werden durch uns zwar automatisiert weiterverarbeitet, aber dennoch stets durch Ihren Lohnbuchhalter auf Plausibilität überprüft.

  • Ja, hier finden Sie dazu weitere Informationen: (Link zu "Baulohnabrechnungen")

  • Ja, hier finden Sie dazu weitere Informationen: (Link zu "Tariflohnabrechnungen")

Ob Lohnabrechnung, Personalmanagement oder beides als Software oder Dienstleistung:
Wir sind Ihr Partner.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

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